Verwaltungsleistungen bei Eigentumswohnungen

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Allgemeine Verwaltungsleistungen

Buchführung & Planung

- Buchführung entsprechend der kaufmännischen Bestimmungen innerhalb der hauseigenen
  EDV - Anlage in Netzwerktechnik mit einem ausgereiften Verwalterprogramm
- Verbuchen von Hausgeld Zahlungen
- Bezahlen von objektbezogenen Rechnungen nach eingehender sachlichen und rechnerischen Prüfung
- Überwachung, Anlage und ordnungsgemäßes Verbuchen der Instandhaltungsrücklage
- Überprüfung und Überwachung des baulichen Zustandes des Objektes sowie Vergabe
  notwendiger Erhaltungs- und Instandsetzungs-Maßnahmen
- Mahnwesen
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Vorbereitung und Durchführung der Rechnungsprüfung und Vorlage der Rücklagenverwendung
- jährliche Erstellung der Gesamt- und Einzelabrechnungen in angemessenem Zeitraum
- jährliches Erstellen der Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne mit differenzierter Berechnung
  des neuen Hausgeldes

Eigentümer-Versammlungen

- Einberufung der Eigentümerversammlung, Terminierung und Erstellung der Tagesordnung
  nach Absprache mit dem Verwaltungsbeirat
- Leitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen, Protokollführung
- Versand des Protokolls der Eigentümerversammlung an alle Eigentümer
- Führen der Beschlusssammlung in einem speziell nach den gesetzlichen Vorgaben
  entwickelten Programm
- Ausführung der gefassten Beschlüsse



Regelungen & Verhandlungen

- Regelungen im Zusammenhang mit der Hausordnung, der Gemeinschafts-Ordnung u.ä.
- Erledigung von Agelegenheiten der Eigentümer-Gemeinschaft:
- Grundstücks- und baurechtlicher Art
- nachbarschafts-rechtlicher Art
- abgaben-rechtlicher Art
- versicherungs-rechtlicher Art

Verhandlung mit Behörden und Versorgungs-Unternehmen in Gebührenfragen, Energielieferungs-Fragen und ordnungsrechtlichen Fragen.

- Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferanten-Verträge im Namen der Wohnungseigentümer,
   jedoch nur nach Beschluss der Eigentümer-Versammlung
- Abschluss, Kündigung, Änderung und Überwachung von Versicherungs-Verträgen im Namen
   der Wohnungseigentümer, jedoch nur nach Beschluss der Eigentümer-Versammlung

Beratungen - Prüfungen - Änderungen

- Schadensmeldungen und Abwicklungen von Versicherungsfällen
- Abrechnung der Einnahmen von gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen

Änderung der Verwaltungsunterlagen, die erforderlich werden durch Änderung von Gesetzen oder Verordnungen sowie erforderliche Teilungserklärungen oder sonstige Vereinbarungen.

Abgabe von Zustimmungserklärungen, Prüfungen und Stellungnahmen bei Veräusserung oder Vermietung, gewerblicher Nutzung und Konzessions-Gesuchen, bei Werbeflächen in genehmigungs-pflichtiger Form sowie gegenüber Behörden und Versorgungs-Unternehmen für Bereiche ausserhalb des Gemeinschafts-Eigentums

Beratung der Eigentümer bei Modernisierungs-Maßnahmen sowie Energie- und Heizkosten-Einsparungen.

Technische Verwaltung von Eigentumswohnungen

- Überwachung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums
   durch regelmäßige Begehungen
- Einholen und ggf. mehrere Kostenvoranschlägen
- Aufbewahrung der die Wohnanlage betreffenden Planunterlagen und Objektunterlagen
   nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Vergabe von Aufträgen und Überwachung der Reparatur-Arbeiten
- Rechnungsprüfung
- Aufbewahrung der die Wohnanlage betreffenden Planunterlagen.
- Abschluss von Wartungs-Verträgen nur durch Beschluss der Eigentümer-Versammlung
- Abschluss von Verträgen mit entsprechenden Dienstleistern und Fachfirmen
   (z.B. Gebäudereinigung, Hausmeister, Wartung etc.)